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Lassen Sie sich die Fördermittel nicht entgehen.

Noch bevor Sie mich engagieren, zeige ich Ihnen, wie Sie sich meine Beratung im Rahmen der Strukturentwicklung fördern lassen können. Ich unterstütze Sie für eine Pauschale bei der Erstellung der Unterlagen. Die Kosten werden später mit der eigentlichen Beauftragung verrechnet.


Beispiel für Rheinland-Pfalz:

Technologieberatungsprogramm „BITT“

Im Rahmen des Beratungsprogramms für den Mittelstand werden Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz mit einem (nicht rückzahlbaren) Zuschuss gefördert.

Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal 400 EUR pro Tagewerk. Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke (= 4800 Euro) je Unternehmen und Beratungsart innerhalb von drei (Steuer-)Jahren.

Forschung und Entwicklung (InnoTop)

Mit dem Förderprogramm InnoTop besteht die Möglichkeit, für Forschung und Entwicklung nicht zurückzahlbare Zuwendungen zu beantragen. Förderfähig ist die Durchführung von FuE-Vorhaben im Zusammenhang mit der Entwicklung von neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, die den Stand der Technik in der Europäischen Union fortschreiben und deren Realisierung mit erheblichen Risiken verbunden sind. Das Förderprogramm InnoTop ist in Fördermodule mit jeweils eigenständigen Antragsvarianten für Durchführbarkeitsstudie und FuE-Vorhaben unterteilt. Damit kann ein innovativer Entwicklungsprozess von ersten Überlegungen bis zu seiner Verwirklichung unterstützt werden.

Bei Vorhaben der industriellen Forschung beträgt der maximal zulässige Fördersatz 80 %; bei Vorhaben der experimentellen Entwicklung maximal 60 %. Die Höhe des nichtrückzahlbaren Zuschusses ist auf 500.000 EUR (bei Durchführbarkeitsstudien auf 37.500 EUR) begrenzt.